2008-01-15: Firma geändert, nun: KWD Automotive AG & Co. KG. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: SAG-KWD-Beteiligungs-AG, Salzburg (Landesgericht Salzburg FN 301881 v). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: KWD Automotive Verwaltungs GmbH, Wolfsburg (AG Braunschweig HRB 100381).
2016-08-24: Geschäftsanschrift: Stellfelder Str. 39, 38442 Wolfsburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage einen Teil des Vermögens der Schnellecke Logistics AG & Co.KG mit Sitz in Wolfsburg als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-08-30: Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 30.08.2016 wirksam geworden.
2017-08-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017 sowie der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage einen Teil des Vermögens der Schnellecke Logistics AG & Co. KG mit Sitz in Wolfsburg (nämlich den Geschäftsanteil an der KWD Portugal, Unipessoal, Lda.) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist beim übertragenden Rechtsträger zeitgleich eingetragen und damit wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-08-06: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Boulaghmal, Jalal, Braunschweig, *20.05.1967; Leubner, Jens, Dresden, *13.07.1983.