2016-06-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.05.2016. Geschäftsanschrift: Grupenstr. 2, 30159 Hannover. Gegenstand: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen aller Art. Stammkapital: 1,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kus, Umut, Hannover, *17.05.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-03-15: Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 beschlossen.
2017-11-29: Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma und sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 24.999,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: KWH Gastro GmbH. 25.000,00 EUR.
2017-12-05: Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Cafe Extrablatt Dreisam GmbH mit Sitz in Freiburg i. Br. beschlossen. 50.000,00 EUR.
2017-12-11: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.11.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.11.2017 mit der Cafe Extrablatt Dreisam GmbH mit Sitz in Freiburg i. Br. verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.