2016-08-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2016. Geschäftsanschrift: Goethestraße 2, 89173 Lonsee. Gegenstand: Die Beratung in Fragen der Entwicklung, Weiterentwicklung, Herstellung und dem Verkauf von wissenschaftlichen Instrumenten sowie der Schulung an diesen Geräten und hinsichtlich des Transfers neuer Technologien. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Anlage des eigenen Gesellschaftsvermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Weishaupt, Klaus, Lonsee, *20.12.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-03-15: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR.
2022-05-02: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 mit Nachtrag vom 21.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Nanopta GmbH", Lonsee (Amtsgericht Ulm HRB 736710) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.