2017-09-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.08.2017. Geschäftsanschrift: Fuhlsbütteler Straße 731, 22337 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung von Kfz-Unfallschadengutachten, Kfz-Bewertungen, Kfz-Sachverständigentätigkeit, Erbringung von Dienstleistungen der administrativen Schadenbearbeitung und Online Kalkulationen auch als Bevollmächtigter Dritter, Entwickeln und Betreiben von branchenspezifischen Web-Portalen, Apps und Software mit Lizenzvergabe. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Reuber, Klaus Werner, Wissen, *11.04.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Reuber, Klaus Werner, Wissen, *11.04.1963 unter der Firma KWR - Sachverständigenbüro Reuber e.K in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121776 und unter der Firma KWR - Schadenservice Reuber e.K. in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 121799) betriebenen Unternehmen nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.08.2017. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 6.9.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.