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Kabema Group GmbH

Beratung und Consulting, Leistungssteuerung, NachnameName..., Fahrzeugakte, SYNOP, Autohäusern
Adresse / Anfahrt
Bucher Chaussee 5
13125 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 20 Mitarbeiter
Gründung 2003
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-24:
Firma: Kabema Group GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Bucher Chaussee 5, 13125 Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere darf die Gesellschaft andere Unternehmen übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer: 1. Hübner, Benjamin, *09.07.1979, Berghaupten; Geschäftsführer: 2. Malz, Marco, *31.05.1980, Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.12.2019

2020-07-06:
Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 11.05.2020 ist das Stammkapital um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 .

2020-12-02:
Prokura: 1. Malz, Anja, *25.05.1980, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-03-09:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die VC Transfergesellschaft UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 225710 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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