2015-07-17: Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Ausübung des freien Berufs als Architektin und Innenarchitektin. Die Partner sind verpflichtet, diesen Zweck zu fördern. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Kaes, Bettina, Innenarchitektin, Köln, *29.04.1965; Latsch, Alexandra, Architektin, Siegen, *05.10.1970.