2017-08-11: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2017 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2017 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Gehri, Kristin Margarete, geb. Oesterreich, Freiburg im Breisgau, *27.04.1959, als Inhaberin der Firma "Kaffee EsCap Kristin Gehri e. K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705203), verschmolzen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.