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KaffeeShop 24 GmbH

Feinkost, E-Commerce-Website, Keksen..., Espresso, Versüßen, Gebäck, Lieblingstee, Schwarzer, Tee-Mischungen, Sylter Teekontor, Tees und Teemischungen, Kiwa BCS
Adresse / Anfahrt
Gutenbergring 65-67
22848 Norderstedt
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-01:
Name der Firma: KaffeeShop 24 GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: Gutenbergring 65-67, 22848 Norderstedt; Gegenstand: Onlinehandel mit Waren aller Art, insbesondere Lebens- und Genussmittel, ausgenommen erlaubnispflichtige Erzeugnisse; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Bruun, Nis Detlev, *02.04.1947, Hamburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.12.2016 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.02.2019 ist der Sitz der Gesellschaft von Rellingen (Amtsgericht Pinneberg, HRB 12927 PI) nach Norderstedt verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma, Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 27.01.2017

2019-05-16:
Rechtsverhältnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.03.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sylter Teekontor GmbH mit Sitz in Westerland durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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