2019-05-14: Firma: Kaffeekoop GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Hobrechtstraße 67, 12047 Berlin; Gegenstand: Die Herstellung, der Import, der Export, der Handel, die nationale und internationale Vermarktung von Produkten aus dem Bereich fairer Handel, insbesondere von Kaffee sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen, insbesondere Beratungs- und Vortragstätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Kitzinger, Xaver, *23.03.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 02.04.2019
2019-08-29: Änderung zu Nr. 1: nach Berichtigung des Geburtsdatums nunmehr: Geschäftsführer: Kitzinger, Xaver, *28.03.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-03-05: Stamm- bzw. Grundkapital: 25.355,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.01.2020 ist das Stammkapital um 355,00 EUR auf 25.355,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 zum Zwecke der Durchführung der im Wege der Ausgliederung erfolgenden Übertragung des von dem Inhaber Xaver Kitzinger, Berlin, unter der Firma "Kitzinger Kaffee-Kooperative.de e. Kfm." mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55750 B) betriebenen Einzelunternehmens aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 31.01.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.