2006-08-21: Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.05.2006 nebst Ergänzung vom 29.06.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.05.2006 und 29.06.2006 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Kaffeerösterei Hubert Tempelmann GmbH & Co. KG mit Sitz in Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen HRA 3972) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.