2020-04-08: Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Gnutzer Straße 15, 24589 Nortorf
2020-11-11: Name der Firma: Kai Brüning Obst- und Gemüsegroßhandels GmbH; Kapital: 135.000 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.09.2020 ist das Stammkapital um 110.000 EUR auf 135.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag im Zuge einer vollständigen Neufassung insbesondere geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und in § 4 (Stammkpaital).
2020-12-22: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Fruchthof Mölln GmbH mit Sitz in Mölln (Amtsgericht Lübeck, HRB 296 MÖ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-22: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Frischeservice Brüning GmbH mit Sitz in Nortorf (Amtsgericht Kiel, HRB 18366 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.