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Kalis Innovation GmbH & Co. KG

Brazel, Bauherrschaft und Handwerkern, Blindtexte..., Leistungsphasen
Adresse / Anfahrt
Austraße 7
74653 Künzelsau
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-10-25:
(Der Betrieb eines Architektur- und Bauorganisations-Unternehmens mit den Schwerpunkten Architektur, Planung und technische Baubetreuung von Bauvorhaben und Bauprojekten aller Art im In- und Ausland sowie allen sonstigen Handlungen, die dem Unternehmenszweck dienen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Austraße 7, 74653 Künzelsau. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Brazel-Kalis Verwaltungs GmbH, Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRB 781421), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-11-25:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.11.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KALISINNOVATION GmbH Bauplanung & Bauleitung", Künzelsau (Amtsgericht Stuttgart HRB 748452) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.