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Kalksandsteinwerke Schencking GmbH & Co. KG

Wanddicke, Kalksandsteine, Fasensteine..., Planelemente, LxBxH, KS-ORIGINAL, Abmessung
Adresse / Anfahrt
Schäfereistraße 75a
66787 Wadgassen
1x Adresse:

Neue-Brauerei-Straße 2-4
66740 Saarlouis


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-08:
Die Firma ist geändert in: Kalksandsteinwerk Differten / Saar Schencking GmbH & Co. KG. Sitzberichtigung von Amts wegen: Wadgassen.

2005-11-16:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Frohs, Adam, Lebach, *29.05.1976; Witte, Stefan, Wissembourg/Frankreich, *20.07.1962.

2008-09-03:
Prokura erloschen: Frohs, Adam, Lebach, *29.05.1976; Witte, Stefan, Rott/Frankreich, *20.07.1962.

2017-01-13:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kalksandsteinwerk Bienwald Schencking Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Saarlouis , mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Schencking Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Wadgassen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 23283).

2017-03-16:
Firma geändert, nun: Kalksandsteinwerke Schencking GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.01.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.01.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.01.2017 mit der SW-Decken Verwaltungs-GmbH Südwest mit Sitz in Saarlouis als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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