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Kalle GmbH ("Gesellschaft")

Casings, Foodpack, Sponge..., Jif-Pak, OSKUtex, FLUISORB, Schwammtücher, Melaka, Qingdao, P.O.Box
Adresse / Anfahrt
Rheingaustraße 190-196
65203 Wiesbaden
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mind. 20 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MKD-Darmvertrieb Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Georgsmarienhütte (Amtsgericht Osnabrück, HRB 110548) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2009 hat § 9 (Verfügung der Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrages gestrichen. Geschäftsanschrift: Rheingaustr. 190 - 196, 65203 Wiesbaden.

2010-06-07:
Prokura erloschen: Dr. Ahl, Jürgen Peter, Bad Soden, *02.04.1957; Ahrens, Günter, Wiesbaden, *10.11.1942; Dr. Grolig, Gerhard, Wiesbaden, *10.10.1951; Dr. Herbst, Detlef, Bonn, *26.05.1948; Schimansky, Klaus, Rosdorf, *04.03.1951; Schruba, Jürgen, Walluf, *30.04.1947; Dr. Schwenkedel, Stefan, Mainz-Kastel, *05.08.1959. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Botero 2 GmbH mit Sitz in Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden HRB 24565) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-06-07:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Botero 2 GmbH, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 24565 am 27.05.2010 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

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