2019-01-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2019. Geschäftsanschrift: Hirschenzaun 35, 91126 Schwabach. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung, Verwaltung und Betreuung von Versicherungen aller Art nach § 34 d GewO, einschließlich der Betreuung solcher bereits bestehender Verträge und die Betreuung von Verträgen, die im Rahmen des Unternehmensgegenstandes abgeschlossen wurden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Kammerer, Barbara, Schwabach, *31.03.1973, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-20: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: O'Brien Straße 2, 91126 Schwabach.
2020-12-03: Die Gesellschafterversammlung vom 13.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Barbara Kammerer e.K. mit dem Sitz in Schwabach aus dem Vermögen der Inhaberin Kammerer, Barbara, Schwabach, *31.03.1973, und die Änderung der Ziffern I und III der Satzung (Musterprotokoll) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR.
2020-12-03: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 13.11.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.11.2020 und Zustimmung des Inhabers vom 13.11.2020 das unter der Firma Barbara Kammerer e.K. mit Niederlassung in Schwabach betriebene Unternehmen von der Einzelkauffrau Kammerer, Barbara, Schwabach, *31.03.1973, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.