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Kamp Reisen GmbH & Co. KG

Fahrtanfrage, Verkehrsfachschule, Fahrer Kleinbus..., Begleitperson, Dateiformate, Akzeptierte, Dateigröße
Adresse / Anfahrt
Rheinhorststraße 57
67071 Ludwigshafen am Rhein
2x Adresse:

Im Gefähr 1
67714 Waldfischbach-Burgalben


Philipp-Reis-Straße 17
66849 Landstuhl


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-08-22:
Kamp Reisen GmbH & Co. KG, Ludwigshafen/Rh. (Rheinhorststrasse 57, 67071 Ludwigshafen/Rh.). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Kamp Reisen Verwaltungs GmbH, Ludwigshafen/Rh. (Amtsgericht Ludwigshafen/Rh., HRB 61175).

2008-09-26:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der (Gesellschafterversammlung) des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2008 Teile des Vermögens der Manfred Wilhelm Kamp Personenbeförderung-Kleintransporte mit Sitz in Ludwigshafen (Amtsgericht Ludwigshafen HRA 3015) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Diese ist am 24.9.2008 erfolgt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.