2007-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderungg des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes. Neue Firma: Kamp-EAW GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Gebraucht- und Neuwagen sowie der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstatt.
2007-09-17: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der EAW GmbH mit Sitz in Wissen (Amtsgericht Montabaur, HRB 7417) beschlossen. 106.500,00 EUR. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-09-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2007 mit der EAW GmbH mit Sitz in Wissen (Amtsgericht Montabaur, HRB 7417) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2012-01-04: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 206.500,00 EUR.
2016-07-26: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.07.2016 mit der Kamp GmbH mit Sitz in Betzdorf (Amtsgericht Montabaur, HRB 21300) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Eintragung vom 21.12.2011 berichtigt gemäß § 17 HRV: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR beschlossen.