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Kampfkunst Kollegium GmbH & Co. KG

Kampfsportschule, Taekwon-Do, Kickboxen..., Kinderkampfkunst, Meta-Produkten, Traditionelles, MACockpit, Junior-Dan, Schülergrad, Meistergrad
Adresse / Anfahrt
Sportpark 5
88045 Friedrichshafen
1x Adresse:

Truderinger Straße 217
81825 München


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-27:
Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Dresden nach Friedrichshafen verlegt. Änderung der Geschäftsanschrift: Sportpark 5, 88045 Friedrichshafen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dietl, Antonius, Meckenbeuren, *02.04.1961.

2018-02-08:
Firma geändert; nun: Kampfkunst Kollegium GmbH & Co. KG. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Kampfkunst Kollegium Verwaltungs-GmbH, Friedrichshafen . Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Dietl, Antonius, Meckenbeuren, *02.04.1961.

2021-04-12:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 29.07.2020 in eine eingetragene Genossenschaft unter der Firma "Kampfkunst Kollegium eG", Friedrichshafen gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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