2017-07-27: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2017 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2017 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Schmitt, Stefan Heinz, Karlsruhe, *22.12.1956 als Inhaber der Firma "Kanban Consult Stefan Schmitt e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 707637) verschmolzen. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.