2021-01-04: VR 686: Kanu-Ring e.V. Hamm, Hamm . Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 08.11.2020 und der Mitgliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 08.11.2020 mit dem dem Kanu-Verein Hamm e. V. mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 452), dem Kanu - Club- Heessen e.V. mit dem Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 715), dem DJK - Wassersport mit dem Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 764), dem Kanu-Club 1948 Hamm e.V. mit dem Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 592) und dem Paddel - Klub Hamm e.V. mit dem Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm VR 435) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.