2018-08-08: Partnerschaft. Gegenstand der Partnerschaft: Die für Rechtsanwaltsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 1 ff. PartGG in Verbindung mit den berufsrechtlichen Bestimmungen. Die Partnerschaftsgesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Ipta, Domenic, Rechtsanwalt, Bayreuth, *04.02.1993; Mößner, Marcel, Rechtsanwalt, Bayreuth, *08.11.1986.