2020-07-31: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2005 mit Änderung; zuletzt geändert am 01.07.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Der Sitz ist von Leipzig (Amtsgericht Leipzig HRB 24183) nach Markdorf verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Ravensburger Straße 32 A, 88677 Markdorf. Gegenstand: Vermittlung, Erwerb, Verkauf, Verwaltung und Verwertung von Grundstücken und Immobilien, Wertpapieren, Beteiligungen sowie Vermögensanlagen jeglicher Art für eigene Rechnung, die treuhänderische Verwaltung von fremdem Vermögen und jede sonstige Tätigkeit, die dem Unternehmenszweck förderlich ist. Ausgenommen sind Bankgeschäfte. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Schafheutle, Heiko, Markdorf, *26.11.1972; Schafheutle, Anja, Markdorf, *24.09.1976; Schafheutle, Kai, Markdorf, *23.04.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-10-07: Die Gesellschafterversammlung vom 15.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "HAK Schafheutle GmbH & Co. KG", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700892) um 30.000,00 EUR auf 330.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital nun: 330.000,00 EUR. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "HAK Schafheutle GmbH & Co. KG", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700892) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.09.2021 mit Ergänzung vom 06.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.09.2021 und 06.10.2021 ihren Anteil an der "Mikado Automatengesellschaft mbH & Co. KG", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 580624) auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.