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Karaca Warenhandel GmbH

Großhandel, Bekleidung (Marke), Bestätigter Kauf..., Allroundversand für Qualität, Ihrem Allroundversand, Letzter Monat Bestätigter, Restposten Überproduktionen, Großhandelsgeschäft
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 96
51709 Marienheide
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2018. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 96, 51709 Marienheide. Gegenstand: Handel mit Textilien, insbesondere mit Bekleidung und Accessoires. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karaca, Tacettin, Marienheide, *13.05.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-10-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Vermögens der Karaca Warenhandel e.K. mit Sitz in Marienheide beschlossen. 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Karaca Warenhandel e.K. mit Sitz in Marienheide als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung aus dem Vermögen des Inhabers übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.