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Karate Marco Altinger

Bildungsunternehmen, Kinderkarate, Selbstverteidigungskurse..., Unterrichtsstruktur, TRIAL LESSON, Mudon
Adresse / Anfahrt
Altdorfer Straße 2
84030 Landshut
23x Adresse:

Reismühle 1
82131 Gauting


Birkeneck 1
85399 Hallbergmoos


Belgrader Straße 2
93055 Regensburg


Bruckmannring 6
85764 Oberschleißheim


Major-Braun-Weg 12
85354 Freising


Porschestraße 21
84030 Landshut


Rennweg 57
85435 Erding


Industriestraße 22a
82194 Gröbenzell


Unterer Bründlweg 1
85778 Haimhausen


Südenstraße 5
85253 Erdweg


Schulstraße 10
84056 Rottenburg a.d.Laaber


Schellenbruckplatz 19
84307 Eggenfelden


Manggasse 8
85049 Ingolstadt


Hochstift-Freising-Platz 19
82205 Gilching


Sportweg 6
86529 Schrobenhausen


Herrnstraße 16
93333 Neustadt a.d.Donau


Fraunhoferstraße 7
85221 Dachau


Zustorfer Straße 1
85456 Wartenberg


Max-Planck-Straße 2
86899 Landsberg am Lech


Münchener Straße 15
86633 Neuburg a.d.Donau


Römerstraße 35
84130 Dingolfing


Jahnstraße 1
85748 Garching b. München


Sperl-Ring 2
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.03.2006 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 6 (Geschäftsführung) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Hauner GmbH. Neuer Gegenstand: Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hauner, Martin jun., Landshut, *02.05.1964. Bestellt: Geschäftsführer: Hauner, Helga, Landshut, *31.03.1940, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-02-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2007 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Ferner wurde die Satzung um § 16 (Bekanntmachungen) ergänzt. Neue Firma: Altinger Gastro GmbH. Neuer Sitz: Altdorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung von Gastronomien, insbesondere der Franchising Subway. Es werden keine Tätigkeiten ausgeübt, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen. Bestellt: Geschäftsführer: Altinger, Marco, Altdorf, *09.11.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hauner, Helga, Landshut, *31.03.1940.

2007-10-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Landshut.

2010-08-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: njusan Karate Altinger GmbH. Geschäftsanschrift: Altdorfer Straße 2, 84030 Landshut. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermarktung des eigenen Karatesystems als Partnersystem mit entsprechender Dienstleistung sowie Verkauf von Waren, insbesondere Textilien.

2011-07-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermarktung des eigenen Karatesystems als Partnersystem mit entsprechender Dienstleistung sowie Verkauf von Waren, insbesondere Textilien. Weiterer Unternehmensgegenstand ist die Errichtung und Führung von Premium Karate Clubs und das Betreiben von Sport- und Kampfkunstschulen.

2015-08-29:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Altinger Marco, Landshut, *09.11.1978 verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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