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Karg und Petersen Agentur für Kommunikation GmbH

Marketing & Werbung, Verkaufsförderung, Weiterdenker..., MARKETINGLÖSUNGEN, Marketingkommunikation, Relevanz, Kundenbindung
Adresse / Anfahrt
Dorfackerstraße 26
72074 Tübingen
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Gründung 1996
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2006. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen und Institutionen in Fragen der internen und externen Kommunikation sowie die Planung und Durchführung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Karg, Tim, Stuttgart, *26.02.1968; Dr. Petersen, Jens, Tübingen, *04.07.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung aller Aktiva, die in der Schlussbilanz der Krug und Petersen GmbH zum 31.12.2005 enthalten sind und alle sonstigen Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Beteiligung an der Krug und Petersen Government Affairs & Consulting GmbH, von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 359.392,85 EUR gemäss Aufstellung sowie der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 152.659,26 EUR gemäss Aufstellung aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Krug und Petersen GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381972) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2006 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2006. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2007-01-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2006. Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen und Institutionen in Fragen der internen und externen Kommunikation sowie die Planung und Durchführung von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Dr. Karg, Tim, Stuttgart, *26.02.1968; Dr. Petersen, Jens, Tübingen, *04.07.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung aller Aktiva, die in der Schlussbilanz der Krug und Petersen GmbH zum 31.12.2005 enthalten sind und alle sonstigen Vermögensgegenstände mit Ausnahme der Beteiligung an der Krug und Petersen Government Affairs & Consulting GmbH, von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 359.392,85 EUR gemäss Aufstellung sowie der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 152.659,26 EUR gemäss Aufstellung aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Krug und Petersen GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 381972) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 31.07.2006 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 31.07.2006. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2008-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Karg und Petersen Agentur für Kommunikation GmbH. Geschäftsanschrift: Dorfackerstr. 26, 72074 Tübingen. Einzelprokura: Gutmann, Monika, Pliezhausen, *15.07.1975.

2010-02-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 6 (Erbringung der Stammeinlagen) und § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 mit Nachtrag vom 16.11.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2009 und vom 16.11.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Karg und Petersen GmbH (Holding)", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 727328) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-02-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 6 (Erbringung der Stammeinlagen) und § 10 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 mit Nachtrag vom 16.11.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 26.08.2009 und vom 16.11.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Karg und Petersen GmbH (Holding)", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 727328) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-01-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Petersen, Jens, Tübingen, *04.07.1956.

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