2018-08-10: Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Karl Nehlsen Beteiligungs-GmbH, Bremen, (Amtsgericht Bremen, HRB 33717 HB); mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft
2019-02-01: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.12.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage von der Nehlsen GmbH & Co. KG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 23290 HB) die der Zweigniederlassung Karl Nehlsen zuzuordnenden Aktiva und Passiva als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.