Bitte aktivieren Sie Cookies in Ihrem Browser, um sich einloggen zu können.
Karl Storz SE & Co. KG
78532 TuttlingenDE
mind. 292 Mitarbeiter
23x HR-Bekanntmachungen:
2007-07-02:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.12.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KS Logistikzentrum GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 451083) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-06-21:
Geschäftsanschrift: Mittelstr. 8, 78532 Tuttlingen.
2010-09-13:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 29.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KS Systemtechnik GmbH", Eggenstein-Leopoldshafen (Amtsgericht Mannheim HRB 701627) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EB Endoskopie Beteiligungs-GmbH", München (Amtsgericht München HRB 177268) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-06-24:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MTP Medical Technical Promotion GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 450663) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-07-17:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.04.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "How to Organize (H2O) GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 93287 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-07-17:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.04.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "How to Organize (H2O) GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 93287 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
2016-07-26:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MEDNOVO Medical Software Solutions GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 98983) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-07-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "O.M.E. - ORIGINAL MANUFACTURED ENDSCOPES GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 751290) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-07-29:
Eingetreten und sodann wieder ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Tuttlingen . Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Karl Storz Immobilien GmbH & Co. Kommanditgesellschaft", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722262) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Karl Storz Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH", Tuttlingen verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-05:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MTP Medical Technical Promotion GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 744112) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-11:
Firma geändert; nun: Karl Storz SE & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Verwaltungsgesellschaft mbH, Tuttlingen . Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Verwaltungs SE, München (Amtsgericht München HRB 232778).
2017-09-21:
Änderung der Geschäftsanschrift: Dr. Karl-Storz-Straße 34, 78532 Tuttlingen.
2017-11-02:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Dr.-Karl-Storz-Straße 34, 78532 Tuttlingen.
2017-11-13:
Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Verwaltungs SE, München . Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Verwaltungs SE, Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 762524).
2019-03-01:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Green, Mark, Redondo Beach, Vereinigte Staaten, *13.01.1962; Habermann, Stefan, Utting, *10.05.1972; Hermann, Bernd, Starnberg, *20.04.1970; Meuche, Günther, Tettnang, *30.09.1957; Ort, Stefan, Tuttlingen, *14.01.1971; Dr. Siercks, Knut, Mörschwil, Schweiz, *15.09.1968; Tröndle, Michael, Durchhausen, *22.05.1965.
2019-10-24:
Prokura erloschen: Dr.h.c.mult. Storz, Sybill, Tuttlingen, *04.06.1937.
2020-10-02:
Prokura erloschen: Meuche, Günther, Tettnang, *30.09.1957. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: von Mikusch-Buchberg, Jutta, Friedrichshafen, *17.01.1973.
2020-10-13:
Prokura geändert; nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: von Mikusch-Buchberg, Jutta, Friedrichshafen, *17.01.1973.
2020-11-05:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mann, Holger, Weinstadt, *01.07.1965.
2021-01-05:
Prokura erloschen: Habermann, Stefan, Utting, *10.05.1972.
2021-01-11:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Molitor, Thorsten, Freiburg im Breisgau, *12.04.1969.
2021-11-17:
Prokura erloschen: von Mikusch-Buchberg, Jutta, Friedrichshafen, *17.01.1973.
2022-07-21:
Prokura erloschen: Dr. Siercks, Knut, Tuttlingen, *15.09.1968.
2007-07-02:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.12.2006 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KS Logistikzentrum GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 451083) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-06-21:
Geschäftsanschrift: Mittelstr. 8, 78532 Tuttlingen.
2010-09-13:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund der Verschmelzungsverträge vom 29.07.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KS Systemtechnik GmbH", Eggenstein-Leopoldshafen (Amtsgericht Mannheim HRB 701627) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EB Endoskopie Beteiligungs-GmbH", München (Amtsgericht München HRB 177268) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-06-24:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MTP Medical Technical Promotion GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 450663) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-07-17:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.04.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "How to Organize (H2O) GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 93287 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-07-17:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.04.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.04.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "How to Organize (H2O) GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 93287 B) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
2016-07-26:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MEDNOVO Medical Software Solutions GmbH", Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 98983) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-07-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "O.M.E. - ORIGINAL MANUFACTURED ENDSCOPES GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 751290) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-07-29:
Eingetreten und sodann wieder ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Tuttlingen . Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Karl Storz Immobilien GmbH & Co. Kommanditgesellschaft", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 722262) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Karl Storz Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH", Tuttlingen verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-05:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "MTP Medical Technical Promotion GmbH", Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 744112) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-09-11:
Firma geändert; nun: Karl Storz SE & Co. KG. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Verwaltungsgesellschaft mbH, Tuttlingen . Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Verwaltungs SE, München (Amtsgericht München HRB 232778).
2017-09-21:
Änderung der Geschäftsanschrift: Dr. Karl-Storz-Straße 34, 78532 Tuttlingen.
2017-11-02:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Dr.-Karl-Storz-Straße 34, 78532 Tuttlingen.
2017-11-13:
Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Verwaltungs SE, München . Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Storz Verwaltungs SE, Tuttlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 762524).
2019-03-01:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Green, Mark, Redondo Beach, Vereinigte Staaten, *13.01.1962; Habermann, Stefan, Utting, *10.05.1972; Hermann, Bernd, Starnberg, *20.04.1970; Meuche, Günther, Tettnang, *30.09.1957; Ort, Stefan, Tuttlingen, *14.01.1971; Dr. Siercks, Knut, Mörschwil, Schweiz, *15.09.1968; Tröndle, Michael, Durchhausen, *22.05.1965.
2019-10-24:
Prokura erloschen: Dr.h.c.mult. Storz, Sybill, Tuttlingen, *04.06.1937.
2020-10-02:
Prokura erloschen: Meuche, Günther, Tettnang, *30.09.1957. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: von Mikusch-Buchberg, Jutta, Friedrichshafen, *17.01.1973.
2020-10-13:
Prokura geändert; nun: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: von Mikusch-Buchberg, Jutta, Friedrichshafen, *17.01.1973.
2020-11-05:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Mann, Holger, Weinstadt, *01.07.1965.
2021-01-05:
Prokura erloschen: Habermann, Stefan, Utting, *10.05.1972.
2021-01-11:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Molitor, Thorsten, Freiburg im Breisgau, *12.04.1969.
2021-11-17:
Prokura erloschen: von Mikusch-Buchberg, Jutta, Friedrichshafen, *17.01.1973.
2022-07-21:
Prokura erloschen: Dr. Siercks, Knut, Tuttlingen, *15.09.1968.