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Karl-Heinz Arnold GmbH

Metallindustrie und -verarbeitung, System-Highlights, Success-Story..., Wendeschneidplatten, Werkzeug-Systeme, ARNO Mehrwert, Toolmanagement, Langdrehen, ARNO-Werkzeuge, SHARK-CUT
Adresse / Anfahrt
Karlsbader Straße 4
73760 Ostfildern
Kontakt
23 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 31 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Arnold, Jacqueline, Ostfildern, *03.01.1989; Storf, Simon, Neuhausen auf den Fildern, *02.08.1983, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.10.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Emil Arnold GmbH & Co.KG", Ostfildern um 280,00 EUR EUR auf 52.280,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 20,00 EUR EUR auf 52.300,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Der Vertrieb von Hartmetallwerkzeugen, sowie der Werkzeugbau. Stammkapital nun: 52.300,00 EUR.

2021-10-25:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Emil Arnold GmbH & Co.KG", Ostfildern (Amtsgericht Stuttgart HRA 210897) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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