2021-02-18: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2020 und Nachtrag vom 27.01.2021. Geschäftsanschrift: F.-W.-Raiffeisenstraße 6, 72770 Reutlingen. Gegenstand: Sämtliche handwerklichen Tätigkeiten auf den Gebieten der Sanitärinstallation, der Flaschnerei, des Heizungsbaus sowie der Lüftungstechnik, Handel mit Küchen sowie Fließenarbeiten und die Erbringung der mit diesen Bereichen verbundenen weiteren Tätigkeiten. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Maier, Timo Mark, Reutlingen, *30.10.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Werner, Karl-Ernst, Reutlingen, *11.09.1969. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "Karl-Martin Maier Aktiengesellschaft", Reutlingen gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-03-09: Neue Geschäftsanschrift: F.-W.-Raiffeisenstraße 8, 72770 Reutlingen.
2022-01-03: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Maier GmbH Heizung - Sanitär - Flaschnerei", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 758910) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.