2011-03-02: (Der Betrieb eines Getränkefachgroßhandels, die Belieferung der Gastronomie mit Getränken aller Art, der Verkauf und der Vertrieb von Getränken aller Art. Die Gesellschaft kann ferner alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Büchelstraße 5-7, 66538 Neunkirchen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Vendis Getränke Verwaltungsgesellschaft mbH, Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRB 12197), mit der Befugnis für sich und ihre jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter von Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-07-07: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 22.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.06.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2011 Teile des Vermögens der Vendis Getränke GmbH & Co. KG mit Sitz in Neunkirchen (Amtsgericht Saarbrücken HRA 8699) und zwar sämtliche rechtlich oder wirtschaftlich dem Teilbetrieb "Gastronomie" zuzuordnende Aktiva und Passiva, als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - gemäß §§ 123 Abs. 3, 126 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-07-14: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.07.2011 wirksam geworden.
2013-02-14: Neuer Sitz: Homburg. Geschäftsanschrift: Karlsbergstraße 80, 66424 Homburg. Nach Sitzverlegung neu vorgetragen: Persönlich haftender Gesellschafter: Vendis Getränke Verwaltungsgesellschaft mbH, Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 12197), mit der Befugnis für sich und ihre jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter von Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-08-12: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.07.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.07.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.07.2013 mit der TKZ Tiefkühlkost-Zentrale Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in St. Ingbert (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 32459) als übertragendem Rechtsträger gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-25: Neue Geschäftsanschrift: Karlsbergstraße 62, 66424 Homburg.
2022-03-01: Firma geändert, nun: Karlsberg Direkt GmbH & Co. KG.
2022-05-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.03.2022 mit Änderung vom 29.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.03.2022 und 29.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.03.2022 und 29.04.2022 mit der Karlsberg Logistik Service GmbH mit Sitz in Homburg als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.