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Karlsruher Sport-Club GmbH & Co KGaA
76131 KarlsruheDE
mind. 19 Mitarbeiter
Gründung 1894
Gründung 1894
12x HR-Bekanntmachungen:
2019-10-25:
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 19.07.2019. Geschäftsanschrift: Adenauerring 17, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: 1) Die Unterhaltung einer Fußball-Lizenzspielerabteilung auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. , der DFL Deut-sche Fußball Liga GmbH (DFL GmbH) und des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) sowie seiner Landes- und Regionalverbände (oder ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger) und anderer nationaler und internationaler Einrichtungen zur Teilnahme an den Fußballlizenzligen, der 3. Liga, den regionalen Ligen der 4. Spielklassenebene und ande-rer nationaler Ligen und nationaler und internationaler Wettbewerbe sowie der Erwerb der hierfür erforderlichen Zulassungen und Lizenzen. 2) Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft die Fortführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des bisherigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönis e. V. (nachfolgend auch "Verein" genannt) mit dem Sitz in Karlsruhe, insbesondere die diesem zugehörenden Fußballmannschaften. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Gesellschaft Träger derjenigen Lizenzen, Zulassungen und/oder Berechtigungen sein, die ihre Fußballmannschaften berechtigen, Einrichtungen zur Durchführung nationaler und internationaler Wettbewerbe zu nutzen. 3) Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die umfassende Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Rechteverwertungskonzepten sowie die Erstellung und Umsetzung von Merchandisingkonzepten. Die Durchführung dieser Konzepte umfasst auch den Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Sport- und Bekleidungsartikeln sowie den Verkauf von Merchandisingprodukten. Hierzu gehören auch der Abschluss von Verträgen mit Sponsoren, Lizenznehmern und Ausrüstern sowie die Öffentlichkeitsarbeit. 4) Weiterer Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland. Die Vorgaben des DFL e.V. und des DFB bleiben unberührt. Insbesondere sind der Erwerb von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an anderen von dem DFL e.V. lizenzierten Fußball-Kapitalgesellschaften sowie der Erwerb von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an anderen Tochtergesellschaften der 3. Liga, der regionalen Ligen der 4. Spielklassenebene, der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga ausgeschlossen; als mittelbare Beteiligung der Gesellschaft gilt auch die Beteiligung ihres Muttervereins an diesen Gesellschaften. Grundkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix Management GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 733837). Der persönlich haftende Gesellschafter ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.07.2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.250.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2019/1). Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung von Vermögensteilen (Profifußball) aus dem Vermögen des Vereins "Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 100270) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.07.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-05-22:
Der Aufsichtsrat hat am 19.05.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 2.800.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 2.800.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 950.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 20.05.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2020-07-20:
Der Aufsichtsrat hat am 03.07.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 2.850.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 2.850.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 900.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 09.07.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2020-10-26:
Die Hauptversammlung vom 21.10.2020 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital), 6 (Aktien), 16 (Einberufung), 17 (Teilnahme, Stimmrecht) und 20 (Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin) beschlossen. Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.10.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.10.2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 525.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2020/I).
2020-12-03:
Der Aufsichtsrat hat am 10.11.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 2.900.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 2.900.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 850.000,00 EUR.
2020-12-04:
Berichtige Bekanntmachung: Die Gesellschaft hat am 03.12.2020 den Verschmelzungsvertrag vom 18.11.2020 zwischen "KSM Karlsruher Sport-Media GmbH", Karlsruhe und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
2020-12-15:
Der Aufsichtsrat hat am 07.12.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 3.125.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 3.125.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 625.000,00 EUR.
2021-01-25:
Der Aufsichtsrat hat am 19.01.2021 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 3.156.980,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 3.156.980,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 593.020,00 EUR.
2021-03-04:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KSM Karlsruher Sport-Media GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109127) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-08:
Der Aufsichtsrat hat am 28.05.2021 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 3.179.896,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 3.179.896,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 570.104,00 EUR.
2021-07-19:
Der Aufsichtsrat hat am 29.06.2021 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/1) ist das Grundkapital auf 3.204.897,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 3.204.897,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 545.103,00 EUR.
2021-11-04:
Die Hauptversammlung vom 20.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.10.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.10.2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.057.345,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2021/I). Die Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.10.2020, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 525.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2020/I) ist aufgehoben.
2019-10-25:
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Satzung vom 19.07.2019. Geschäftsanschrift: Adenauerring 17, 76131 Karlsruhe. Gegenstand: 1) Die Unterhaltung einer Fußball-Lizenzspielerabteilung auf Grundlage der Satzungen und Ordnungen des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. , der DFL Deut-sche Fußball Liga GmbH (DFL GmbH) und des Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) sowie seiner Landes- und Regionalverbände (oder ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger) und anderer nationaler und internationaler Einrichtungen zur Teilnahme an den Fußballlizenzligen, der 3. Liga, den regionalen Ligen der 4. Spielklassenebene und ande-rer nationaler Ligen und nationaler und internationaler Wettbewerbe sowie der Erwerb der hierfür erforderlichen Zulassungen und Lizenzen. 2) Insbesondere ist Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft die Fortführung, Erweiterung und Weiterentwicklung des bisherigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönis e. V. (nachfolgend auch "Verein" genannt) mit dem Sitz in Karlsruhe, insbesondere die diesem zugehörenden Fußballmannschaften. Zur Erreichung dieses Ziels soll die Gesellschaft Träger derjenigen Lizenzen, Zulassungen und/oder Berechtigungen sein, die ihre Fußballmannschaften berechtigen, Einrichtungen zur Durchführung nationaler und internationaler Wettbewerbe zu nutzen. 3) Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die umfassende Entwicklung und Durchführung von Marketing- und Rechteverwertungskonzepten sowie die Erstellung und Umsetzung von Merchandisingkonzepten. Die Durchführung dieser Konzepte umfasst auch den Handel mit Produkten aller Art, insbesondere mit Sport- und Bekleidungsartikeln sowie den Verkauf von Merchandisingprodukten. Hierzu gehören auch der Abschluss von Verträgen mit Sponsoren, Lizenznehmern und Ausrüstern sowie die Öffentlichkeitsarbeit. 4) Weiterer Unternehmensgegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Gründung von und die Beteiligung an anderen Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland. Die Vorgaben des DFL e.V. und des DFB bleiben unberührt. Insbesondere sind der Erwerb von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an anderen von dem DFL e.V. lizenzierten Fußball-Kapitalgesellschaften sowie der Erwerb von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an anderen Tochtergesellschaften der 3. Liga, der regionalen Ligen der 4. Spielklassenebene, der Frauen-Bundesliga und der 2. Frauen-Bundesliga ausgeschlossen; als mittelbare Beteiligung der Gesellschaft gilt auch die Beteiligung ihres Muttervereins an diesen Gesellschaften. Grundkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix Management GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 733837). Der persönlich haftende Gesellschafter ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 01.07.2024 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.250.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2019/1). Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung von Vermögensteilen (Profifußball) aus dem Vermögen des Vereins "Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim VR 100270) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.07.2019 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2019. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-05-22:
Der Aufsichtsrat hat am 19.05.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 2.800.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 2.800.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 950.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 20.05.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2020-07-20:
Der Aufsichtsrat hat am 03.07.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 2.850.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 2.850.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 900.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft hat am 09.07.2020 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
2020-10-26:
Die Hauptversammlung vom 21.10.2020 hat die Änderung der Satzung in §§ 5 (Grundkapital, genehmigtes Kapital), 6 (Aktien), 16 (Einberufung), 17 (Teilnahme, Stimmrecht) und 20 (Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin) beschlossen. Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.10.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.10.2025 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 525.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital 2020/I).
2020-12-03:
Der Aufsichtsrat hat am 10.11.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 2.900.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 2.900.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 850.000,00 EUR.
2020-12-04:
Berichtige Bekanntmachung: Die Gesellschaft hat am 03.12.2020 den Verschmelzungsvertrag vom 18.11.2020 zwischen "KSM Karlsruher Sport-Media GmbH", Karlsruhe und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.
2020-12-15:
Der Aufsichtsrat hat am 07.12.2020 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 3.125.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 3.125.000,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 625.000,00 EUR.
2021-01-25:
Der Aufsichtsrat hat am 19.01.2021 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 3.156.980,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 3.156.980,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 593.020,00 EUR.
2021-03-04:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KSM Karlsruher Sport-Media GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109127) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-06-08:
Der Aufsichtsrat hat am 28.05.2021 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/I) ist das Grundkapital auf 3.179.896,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 3.179.896,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 570.104,00 EUR.
2021-07-19:
Der Aufsichtsrat hat am 29.06.2021 die Änderung der Satzung in §§ 5 und 6 (Aktien) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019/1) ist das Grundkapital auf 3.204.897,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital nun: 3.204.897,00 EUR. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 1.250.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 545.103,00 EUR.
2021-11-04:
Die Hauptversammlung vom 20.10.2021 hat die Änderung der Satzung in § 5 beschlossen. Der persönlich haftende Gesellschafter ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.10.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 15.10.2026 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 1.057.345,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden (Genehmigtes Kapital 2021/I). Die Ermächtigung des persönlich haftenden Gesellschafters durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.10.2020, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 525.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2020/I) ist aufgehoben.