2019-10-25: VR 100270: Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e.V., Karlsruhe . Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.07.2019 und dem Versammlungsbeschluss des übertragenden Rechtsträgers vom 29.06.2019 aus seinem Vermögen den Spielbetrieb (Profifußball) auf die Kommanditgesellschaft auf Aktien "Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix GmbH & Co. KGaA", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 734800) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.