2012-09-21: Karnevals-Komitee Rösrath von 2012 e.V., Rösrath ( Rösrath). eingetragener Verein. Entstanden durch Verschmelzung der Vereine Festkomitee Rösrather Karneval von 1973 e.V. mit Sitz in Rösrath (Amtsgericht Köln, VR 501396) und dem Festausschuß Forsbacher Karneval e.V. mit Sitz in Rösrath (Amtsgericht Köln, VR 501614) durch Verschmelzungsvertrag vom 22.08.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 22.08.2012.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.