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Karsten Küther e.K.

EDEKA, Bedienabteilung, Verkaufsfläche..., Sortimente, Bäcker
Adresse / Anfahrt
Drakestraße 28-29
12205 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-23:
). Firma: Karsten Küther e.K. Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Drakestraße 28-29, 12205 Berlin Inhaber:; 1. Küther, Karsten, *14.05.1967, Berlin Rechtsform: Einzelunternehmen Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen ist entstanden auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2011 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage durch Verschmelzung der Karsten Küther GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 117262 B) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2020-08-07:
Rechtsverhaeltnis: Das Einzelunternehmen hat auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2020 und des zustimmenden Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tage das Vermögen der Küther Backwaren UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 157598 B) als Gesamtheit im Wege der Verschmelzung übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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