2007-09-26: Infolge Verschmelzung mit der Gesellschaft nicht mehr persönlich haftender Gesellschafter: Weiß & Söhne Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Goldbach (AG Aschaffenburg HRB 347). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Franz und Paul Weiß Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Goldbach (AG Aschaffenburg HRB 5430). Die Weiß & Söhne Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 347) und die Schüttler GmbH & Co KG mit dem Sitz in Goldbach (Amtsgericht Aschaffenburg HRA 2821) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 24.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.