2007-11-02: Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Landau/Pfalz beschlossen.
2016-06-07: Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Lustadt beschlossen. Geändert, nun: Neuer Sitz: Lustadt. Geschäftsanschrift: Obere Hauptstraße 267, 67363 Lustadt.
2019-08-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.08.2019 mit der KAWOLA UG mit Sitz in Römerberg (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRB 65097) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.