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Katharina Kasper HOSPIZ GmbH

Reise, Medizin und Gesundheit, Sterben in Würde..., Dernbacher Schwestern, Dienstmägde, Kapitelsaal
Adresse / Anfahrt
Katharina-Kasper-Straße 12
56428 Dernbach (Westerwald)
2x Adresse:

Rheinstraße 9
56428 Dernbach (Westerwald)


Dillstraße 12
56410 Montabaur


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.02.2014. Geschäftsanschrift: Katharina-Kasper-Straße 12, 56428 Dernbach. Gegenstand: die Errichtung stationärer Hospize und gleichgelagerter Einrichtungen, deren Betrieb und Unterhaltung zur medizinischen Betreuung und seelischen Begleitung von unheilbar Schwerkranken auf ein menschenwürdiges Sterben dient. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Disteldorf, Elisabeth, Dernbach, *13.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-04-16:
Nicht mehr Geschäftsführer: Disteldorf, Elisabeth, Zell/Mosel, *13.10.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Sunderhaus, Manfred Bernhard, Dülmen, *02.02.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; dies gilt nicht für den Bereich des eigenen Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonstigen geldwerten Vorteile.

2019-04-25:
Vertretungsmacht gemäß § 17 HRV von Amts wegen berichtigt: Geschäftsführer: Sunderhaus, Manfred Bernhard, Dülmen, *02.02.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen; dies gilt nicht für den Bereich des eigenen Dienstvertrages, der Nebenleistungen und der sonstigen geldwerten Vorteile.

2021-12-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Errichtung stationärer Hospize und gleichgelagerter Einrichtungen, deren Betrieb und Unterhaltung zur medizinischen Betreuung und seelischen Begleitung von unheilbar Schwerkranken auf ein menschenwürdiges Sterben dient. Hierbei ist die Intention der Ordensgründerin der Dernbacher Schwestern M. Katharina Kasper zu berücksichtigen bzw. fortzuschreiben. Ziel der Gesellschaft ist, Menschen mit einer unheilbaren Krankheit eine Vollendung des Lebens in Würde und Sinnerfüllung zu ermöglichen, Angehörige und andere nahestehende Personen zu begleiten, die persönliche wie gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Sterben als Teil des Lebens zu fördern und Angehörigen und anderen Nahestehenden in der Trauer Begleitung anzubieten. Dieses Angebot ist offen für alle Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität, ihrer Sprache, ihrem Glauben, ihrer politischen Einstellung, ihrem Einkommen oder Vermögen. 2. Die Leistungen erfolgen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes. Die in der Gesellschaft verbundenen kirchlichen Gesellschaften dienen damit ihrem christlich caritativen Auftrag. Leistungen, die den anerkannten christlich-ethischen Grundsätzen widersprechen, dürfen von der Gesellschaft nicht erbracht werden. 3. Die Gesellschaft kann auch weitere kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Zwecke verfolgen. 4. Die Gesellschaft kann zu diesen Zwecken alle Geschäfte eingehen, die ihr dienlich sind. Der Erwerb von Grundbesitz ist zulässig. 5. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Einrichtungen, die dem Gesellschaftszweck dienen, zu beteiligen oder sie zu errichten. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Ferner kann die Gesellschaft auch i.S.d. § 57 Abs. 3 AO planmäßig mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften zusammenwirken. Dies erfolgt insbesondere, aber nicht ausschließlich, mit den in Anlage [1] benannten steuerbegünstigten Körperschaften durch die dort aufgeführten erbrachten und bezogenen Dienst- und Service-Leistungen, die jeweils einzeln vereinbart werden.