2008-09-09: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.07.2008 sowie Beschluß seiner Mitgliederversammlung vom 22.07.2008 und Beschluß der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 22.07.2008 Teile seines Vermögens (die als Eigenbetrieb unter der Bezeichnung "Frère-Roger-Kinderzentrum" betriebene Einrichtung eines Kinderzentrums) auf die Frère-Roger-Kinderzentrum gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 23119) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-08-31: Der Verein hat im Weg der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 15.07.2019 sowie Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 15.07.2019 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 15.07.2019 Teile seines Vermögens (Teilbetriebe "Klinik Josefinum inklusive der Außenstellen in Nördlingen und Kempten, der Außenbetten in Hochried, Murnau und der Alpenklinik Santa Maria für Kinder und Jugendliche, Oberjoch, sowie die Private staatlich anerkannte Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege am Josefinum, Augsburg, des Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., ausgenommen Grundstücke nebst aufstehender Gebäude und Erbbaurechte sowie die damit jeweils im Zusammenhang stehenden Aktiva und Passiva") auf die KJF Klinik Josefinum gGmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 33747) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.