2005-07-13: Die Gesellschafterversammlung hat am 28. Januar 2005 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 1. (Firma) zu ändern, sowie diesen insgesamt neu zu fassen. Neue Firma: Katholische Pflegehilfe Essen mGmbH.
2009-08-28: Die Gesellschafterversammlung hat am 20.08.2009 beschlossen, den Gesellschaftsvertrag in §§ 7 (Gesellschafterversammlung), 9 (Jahresabschluss), 10 (Geschäftsführung) zu ändern und § 20 (Mitgliedschaften und Verpflichtungen) neu einzufügen.
2020-11-24: Die Gesellschafterversammlung hat am 30.10.2020 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und den Gesellschaftsvertrag in § 2 , § 3 (Steuerbegünstigte Zwecke), § 4 (Stammkapital und Gesellschafter) und § 10 (Geschäftsführung) zu ändern. § 18 (Schiedsstellenverfahren) wurde gestrichen. § 19 (Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wurde folglich zu § 18 und § 20 (Mitgliedschaften und Verpflichtungen) zu § 19. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Verwirklichung der Aufgaben der christlichen Nächstenliebe im Sinne von caritativer Arbeit als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Nr. 3 AO) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Nr. 4 AO) die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Nr. 9 AO) die mildtätige Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Rehabilitationseinrichtungen, anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Behinderten-, und Altenhilfe.
2021-09-27: Einzelprokura: Ginter, Astrid, Mülheim an der Ruhr, *26.04.1966.
2022-07-15: Die Gesellschafterversammlung hat am 29.06.2022 beschlossen, den Unternehmensgegenstand und den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern und vollständig neu zu fassen. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Verwirklichung der Aufgaben der christlichen Nächstenliebe im Sinne von caritativer Arbeit als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche durch - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Nr. 3 AO) - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Nr. 4 AO) - die Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Nr. 9 AO) - die mildtätige Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb von Rehabilitationseinrichtungen, anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Behinderten-, und Altenhilfe. 2. Die Gesellschaft kann auch weitere ausschließlich mildtätige oder gemeinnützige Zwecke verfolgen, die im Zusammenhang zu der vorbezeichneten Tätigkeit stehen. Sie kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind und sich zu diesem Zweck auch an anderen Gesellschaften beteiligen und solche gründen. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der in § 2 Nr. 1 genannten Zwecke (Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe und mildtätiger Zwecke) durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 4. Die eigenen Zwecke können auch durch das planmäßige Zusammenwirken mit einer (oder mehreren) anderen steuerbegünstigten Körperschaften verwirklicht werden, wenn dabei gemeinsames, inhaltlich aufeinander abgestimmtes und koordiniertes Wirken zur Förderung einer gemeinsamen Zweckes erreicht wird. Die nach § 57 Abs. 3 AO erforderlichen Angaben zu den Kooperationspartnern sowie der Art und Weise der Kooperation sind in der "Anlage 1" zur Satzung einzeln aufgeführt. 5. Die Leistungen der Gesellschaft werden grundsätzlich ohne Ansehung der Konfession und unabhängig vom Wohnsitz der leistungserhaltenden Person erbracht.