2008-09-08: Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2008 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro, dessen gleichzeitige Erhöhung um 97.741,62 EUR aus Gesellschaftsmitteln und neben der Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Übrigen insbesondere Änderungen in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: Katholisches Filmwerk GmbH. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der audiovisuellen Medienarbeit in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den Anregungen der einschlägigen Konzils- und Synoden-Dokumente sowie nach den Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Dabei soll die Gesellschaft mit den diözesanen Fachstellen für audiovisuelle Medienarbeit zusammenarbeiten. Den Unternehmensgegenstand verwirklicht die Gesellschaft insbesondere durch die Vermittlung, den Verkauf und Vertrieb von audiovisuellen Medien und Geräten für alle Bereiche der Verkündigung und Katechese, des Religionsunterrichtes, der kirchlichen Erziehungs- und Bildungsarbeit und an alle hiermit befassten Institutionen und Einrichtungen sowie deren Beratung. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR.
2014-01-06: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Selbstlosigkeit, Grundordnung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Ludwigstr. 33, 60327 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Hackenberg, Harald, Frankfurt am Main, *08.03.1960.
2020-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 beschlossen. Neuer Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Religion sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirktlicht durch dir Förderung der audiovisuellen Medienarbeit in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den Anregungen der einschlägigen Konzils- und Synoden-Dokumente sowie nach den Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Dabei soll die Gesellschaft mit den diözesanen Fachstellen für audiovisuelle Medienarbeit zusammenarbeiten. Dies wird insbesondere durch die Vermittlung, den Verkauf und Vertrieb von audiovisuellen Medien und Geräten für alle Bereiche der Verkündigung und Katechese, des Religionsunterrichtes, der kirchlichen Erziehungs- und Bildungsarbeit und an alle hiermit befassten Institutionen und Einrichtugnen sowie deren Beratung erreicht. Über ihre Zwecksetzung versteht sich die Gesellschaft als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche, der sie zugeordnet ist. Sie dient mit diesem Zweck der kirchlichen Aufgabenerfüllung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Einrichtungen und Unternehmungen beteiligen oder solche erwerben, soweit dies mit ihrer Zweck- und Zielsetzung zu vereinbaren ist und die Steuerbefreiung als gemeinnützige und kirchliche Körperschaft nicht berührt wird. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
2020-09-11: Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung der Religion sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirktlicht durch die Förderung der audiovisuellen Medienarbeit in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend den Anregungen der einschlägigen Konzils- und Synoden-Dokumente sowie nach den Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz. Dabei soll die Gesellschaft mit den diözesanen Fachstellen für audiovisuelle Medienarbeit zusammenarbeiten. Dies wird insbesondere durch die Vermittlung, den Verkauf und Vertrieb von audiovisuellen Medien und Geräten für alle Bereiche der Verkündigung und Katechese, des Religionsunterrichtes, der kirchlichen Erziehungs- und Bildungsarbeit und an alle hiermit befassten Institutionen und Einrichtugnen sowie deren Beratung erreicht. Über ihre Zwecksetzung versteht sich die Gesellschaft als Lebens- und Wesensäußerung der Katholischen Kirche, der sie zugeordnet ist. Sie dient mit diesem Zweck der kirchlichen Aufgabenerfüllung. Die Gesellschaft kann sich an anderen Einrichtungen und Unternehmungen beteiligen oder solche erwerben, soweit dies mit ihrer Zweck- und Zielsetzung zu vereinbaren ist und die Steuerbefreiung als gemeinnützige und kirchliche Körperschaft nicht berührt wird. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.