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Katjas Zweithaarstudio GmbH

Dienstleistungen, Haarersatz, Haarverdichtung..., Perücke, Haarteil, Toupets, Haarverlängerung, Tresse, Hairweaving, Weaving, Cymraeg Dansk
Adresse / Anfahrt
Achternfelde 19
22850 Norderstedt
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 2012
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-16:
Name der Firma: Katjas Zweithaarstudio GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Norderstedt; Geschäftsanschrift: Achternfelde 19, 22850 Norderstedt; Gegenstand: Das Kaufen und Verkaufen sowie das Anpassen und Befestigen von Perücken, Haartrassen sowie Haarteile und Toupets; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Roloff, Katja, *06.09.1983, Norderstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.12.2011

2018-09-17:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragene Kauffrau unter der Firma "Katjas Zweithaarstudio, Gabriele Winter e.K." mit Niederlassung in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRA 10121 KI) fortführt, verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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