Katrin Köppen Hiddenseer Hafen- und Kurbetrieb
Formell
2007-06-29:
Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.11.2006 vollständig neu gefasst. Insbesondere sind die §§ 2 (Gegenstand des Eigenbetriebs) und 4, 5 (Leitung und Vertretung des Betriebes) geändert worden. Gegenstand des Kurbetriebes ist im Rahmen der Förderung der touristischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde als Seebad 1.) die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Badestrände, der Grünanlagen, der Toiletten, der Spielplätze, der Strandpromenaden, des Haus des Gastes sowie der Ausbau der touristischen Infrastruktur und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung und der Strandgebührensatzung und der Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils gültigen Fassung, 2.) die Fremdenverkehrswerbung auf Grundlage der Fremdenverkehrsabgabensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Hafenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Vermietung, Verpachtung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der kommunalen Hafenanlagen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich aller Vorrichtungen zum Betreiben der Häfen Kloster, Vitte und Neuendorf für die gewerbliche Schifffahrt und Sportschifffahrt auf Grundlage der Hafengebührensatzung und der Hafennutzungsordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Der Eigenbetrieb zieht im Auftrag der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafen- und Strandgebühren sowie die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe ein. Die Vertretung und Leitung des Eigenbetriebes obliegt dem Betriebsleiter. Nicht mehr 2. Betriebsleiter: Förster, Siegfried, Grieben, *22.01.1949. Geändert, nun: Betriebsleiter: Langemeyer, Alfred, Hiddensee, *18.01.1961.
2009-09-11:
Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.01.2009 in § 2 (Gegenstand des Eigenbetriebs) erweitert worden. Gegenstand des Hafenbetriebes ist nun weiterhin die Vermietung, Unterhaltung, Sanierung, Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich der Entgegennahme bzw. dem Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsgelder zu den Fälligkeitsterminen sowie die Entgegennahme bzw. der Einzug oder Leistung sonstiger mit der Bewirtschaftung der Wohnungen zusammenhängender Zahlungen wie z.B. Versicherungskosten und -leistungen, Kostenrückerstattungen usw.
2012-03-23:
Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.11.2011 in § 2 (Gegenstand des Eigenbetriebs) erweitert worden. Gegenstand des Kurbetriebes ist im Rahmen der Förderung der touristischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde als Seebad 1.) die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Badestrände, der Grünanlagen, der Toiletten, der Spielplätze, der Strandpromenaden, des Haus des Gastes sowie der Ausbau der touristischen Infrastruktur und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung und der Strandgebührensatzung und der Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils gültigen Fassung, 2.) die Fremdenverkehrswerbung auf Grundlage der Fremdenverkehrsabgabensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Hafenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Vermietung, Verpachtung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der kommunalen Hafenanlagen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich aller Vorrichtungen zum Betreiben der Häfen Kloster, Vitte und Neuendorf für die gewerbliche Schifffahrt und Sportschifffahrt auf Grundlage der Hafengebührensatzung und der Hafennutzungsordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Weiterhin die Vermietung, Unterhaltung, Sanierung, Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich der Entgegennahme bzw. dem Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsgelder zu den Fälligkeitsterminen sowie die Entgegennahme bzw. der Einzug oder Leistung sonstiger mit der Bewirtschaftung der Wohnungen zusammenhängender Zahlungen wie z.B. Versicherungskosten und -leistungen, Kostenrückerstattungen usw. Desweiteren die Sicherstellung und Durchführung des Winterdienstes auf den kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee. Der Eigenbetrieb zieht im Auftrag der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafen- und Strandgebühren sowie die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe ein.
2014-01-17:
Die Satzung ist durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.06.2013 in § 2 (Gegenstandes des Eigenbetriebs) erweitert worden. Gegenstand erweitert, nun: Gegenstand des Kurbetriebes ist im Rahmen der Förderung der touristischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gemeinde als Seebad 1.) die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Badestrände, der Grünanlagen, der Toiletten, der Spielplätze, der Strandpromenaden, des Haus des Gastes sowie der Ausbau der touristischen Infrastruktur und aller damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben auf Grundlage der Kurabgabesatzung und der Strandgebührensatzung und der Strand- und Badeordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils gültigen Fassung, 2.) die Fremdenverkehrswerbung auf Grundlage der Fremdenverkehrsabgabensatzung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Gegenstand des Hafenbetriebes ist die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Vermietung, Verpachtung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der kommunalen Hafenanlagen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich aller Vorrichtungen zum Betreiben der Häfen Kloster, Vitte und Neuendorf für die gewerbliche Schifffahrt und Sportschifffahrt auf Grundlage der Hafengebührensatzung und der Hafennutzungsordnung der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee in ihrer jeweils geltenden Fassung. Weiterhin die Vermietung, Unterhaltung, Sanierung, Verwaltung und Bewirtschaftung der kommunalen Wohnungen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee einschließlich der Entgegennahme bzw. dem Einzug der Mieten, Nebenkosten und sonstigen Nutzungsgelder zu den Fälligkeitsterminen sowie die Entgegennahme bzw. der Einzug oder Leistung sonstiger mit der Bewirtschaftung der Wohnungen zusammenhängender Zahlungen wie z.B. Versicherungskosten und -leistungen, Kostenrückerstattungen usw. Desweiteren die Sicherstellung und Durchführung des Winterdienstes auf den kommunalen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee. Weiterer Gegenstand ist die Erhaltung- und Betriebspflicht für den Hubschrauberlandeplatz in Vitte, Gebäudereinigung und Hausmeistertätigkeit für kommunale Liegenschaften (Rathaus und Schule), die Pflege, Unterhaltung und das Mähen der Straßenbankette der öffentlichen Straßen inklusive der Unterhaltung der öffentlichen Bushaltestellen sowie die Unterhaltung der Rigolen am Kirchweg, Baumschnittarbeiten an öffentlichen Straßen und Wegen, insbesondere die Herstellung der erforderlichen Lichtraumprofile, die Pflege und das Mähen der öffentlichen Feuerlöschteiche auf der Insel Hiddensee, die Aufnahme und Entsorgung illegaler Müllablagerungen, der Betrieb des Inselmuseums inklusive Archiv sowie die Förderung und Durchführung kommunalen Wohnungsbaus. Der Eigenbetrieb zieht im Auftrag der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee die Hafen- und Strandgebühren sowie die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe ein.