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Katz GmbH & Co. KG

Papierwaren, Industrieunternehmen, Lignin..., Papier- & Forstprodukte, Holzschliffpappe, Weltmarktführer Bierdeckel, POS-Boards, Schneidetechniken, POS/POP, GreenLignin, Dämmunterlage
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 2
76599 Weisenbach
Kontakt
19 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 24 Mitarbeiter
Gründung 1716
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-12-11:
Kommanditgesellschaft. Der Sitz ist von Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 701622) nach Weisenbach verlegt. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 2, 76599 Weisenbach. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Koehler Verwaltungsgesellschaft mbH, Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490520), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-01-29:
Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Katz GmbH, Oberkirch (Amtsgericht Freiburg HRB 704730), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Koehler Verwaltungsgesellschaft mbH, Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 490520).

2022-04-20:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 02.03.2022 aus ihrem Vermögen die in Ziff. 2 des Vertrages bezeichneten Vermögensgegenstände auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Koehler BGU Transfer GmbH & Co. KG", Oberkirch (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707442) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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