2012-08-09: Änderung zur Geschäftsanschrift: Rütersbarg 54, 22529 Hamburg.
2012-09-13: Einzelprokura: Katzer, Christian Josef, Hamburg, *27.01.1984; Katzer, Konstanze, Hamburg, *23.10.1959. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Blanken-Schäfer, Anne, Oststeinbek, *29.09.1955; Hufnagel-Geißler, Edith Kerstin, Nienwohld, *06.04.1962; Samkovez, Elena, Hamburg, *10.05.1971.
2015-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 hat die Umstellung des Stammkapitals (DEM 200.000,00) auf 102.258,38 EUR, die Erhöhung um 0,62 EUR auf 102.259,00 EUR, die weitere Erhöhung zum Zwecke der Abspaltung mit der "IMAGE" Hamburger Gebäudereinigungs-GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 43711) um 141,00 EUR auf 102.400,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in den §§ 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung). 102.400,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2015 einen Teil des Vermögens der "IMAGE" Hamburger Gebäudereinigungs-GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 43711) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 03.09.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.