2014-01-28: Partnerschaft. Gegenstand: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Jeder Partner vertritt einzeln. Eingetreten als Partner: Greve, Monique, Steuerberaterin, Hannover, *18.01.1975; Kalbreyer, Michael, Steuerberater, Hannover, *20.06.1966; Kaupp, Karl-Friedrich, Steuerberater, Stuttgart, *03.04.1960; Krebok, Frank, Steuerberater, Hannover, *13.11.1961, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-25: Name von Amts wegen berichtigt, nun: Kaupp, Krebok & Partner Hannover Steuerberatungsgesellschaft mbB. Personenbezogene Daten geändert, nun: Partner: Kaupp, Karl-Friedrich, Steuerberater, Schorndorf, *03.04.1960, mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.