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KdK Kita der Kulturen gGmbH

Situationsansatz, Untermenü, Interkulturelle..., Pädagogen, Partizipation, WIEDEHOPF, Tiergestützte, Eingewöhnung, Emser, Projektarbeit
Adresse / Anfahrt
Emser Straße 77
12051 Berlin
1x Adresse:

Emser Straße 79
12051 Berlin


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-09-25:
Firma: KdK Kita der Kulturen gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Emser Straße 77, 12051 Berlin; Gegenstand: Die Förderung der Erziehung und der sozialpädagogischen Bildung und Betreuung von Kindern und die Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder. Der Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb einer oder mehrerer Kindertagesstätten. Die Gesellschaft kann einzelne Kinder unter den Voraussetzungen des § 53 Nr. 1 und 2 AO selbstlos unterstützen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Ayan, Mutlu, *20.10.1978, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Hussein-Ayan, Hoda, *19.09.1983, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.08.2018; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Elterninitiative Kindertagesstätte Kolibri Interkulturell e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 33240 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 30.08.2018.

2018-11-02:
Als nicht eingetragen wird nachträglich veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.