2016-06-08: (Der Betrieb einer Brauerei, Brauer- und Mälzerhandwerk, Bier- und Brauseminare mit Veranstaltungen, Beratung und Planung von Brauereien, Vermittlung von Brauereibedarf, An- und Verkauf von Brauereianlagen und Brauereibedarf, Stadtführungen, Handel mit Bier (Im- und Export).). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Sinstorfer Kirchweg 74-92, 21077 Hamburg. Inhaber: Wesseloh, Oliver, Hamburg, *26.08.1973.
2021-12-08: Offene Handelsgesellschaft. Kehrwieder Kreativbrauerei OHG. Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Nicht mehr Inhaber: Wesseloh, Oliver, Hamburg, *26.08.1973. Nunmehr Persönlich haftender Gesellschafter: Wesseloh, Oliver, Hamburg, *26.08.1973, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Wesseloh, Julia, Hamburg, *30.11.1974, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter. Die Firma ist geändert worden. Die im Geschäftsbetrieb begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sind nicht übernommen worden.
2021-12-16: Haftungsausschluss auf Antrag gelöscht.
2022-02-14: Kehrwieder Kreativbrauerei GmbH & Co. OHG. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Julia Wesseloh Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg ; Nordlichtbrauer GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 172551), jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen persönlich haftenden Gesellschafter. Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Wesseloh, Oliver, Hamburg, *26.08.1973; Wesseloh, Julia, Hamburg, *30.11.1974. Die Firma ist geändert worden. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 im Wege des Formwechsels in die Kehrwieder Kreativbrauerei GmbH mit Sitz in Hamburg umgewandelt worden. Der Formwechsel ist mit Eintragung der Kehrwieder Kreativbrauerei GmbH (Amtsgericht Hamburg HRB 173620) am 14.02.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.