2016-08-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2016. Geschäftsanschrift: Fürther Str. 11, 90579 Langenzenn. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb eines Restaurants samt Cafe und Hotel sowie die Organisation von Caterings, Banketts, Konferenzen und Public Viewing ferner die Vermietung von Wohnungen und Ferienwohnungen. Stammkapital: 12.250,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Grimmer, Vera, Langenzenn, *25.07.1979, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-10-19: Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 12.750,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und Übernahme des Einzelunternehmens unter Firma Vera Grimmer e.K. mit dem Sitz in Langenzenn aus dem Vermögen der Alleingesellschafterin und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Stammkapital und Vertretungsregelung. Firma geändert, nun: Neue Firma: Keidenzeller Hof GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grimmer, Vera, Langenzenn, *25.07.1979, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.08.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 das einzelkaufmännische Unternehmen der Vera Grimmer e.K. mit dem Sitz in Langenzenn übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-10-25: Die Ausgliederung wurde am 20.10.2016 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen . Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.