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Keilhofer GmbH

Datenverarbeitung, Bauwünsche, Zimmereibetrieb..., Verkehrsmittel zum Erreichen, Landhausbau, Wohnklima, Innovativer Holzsystembau, Lignapur, Stadthäuser
Adresse / Anfahrt
Lohmannmühlweg 40
94227 Zwiesel
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2005-03-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2005 hat die Umstellung auf Euro, die Herabsetzung von 332.339,72 EUR um 1.639,72 EUR auf 330.700,00 EUR und sodann die Erhöhung des Stammkapitals um 1.700,00 EUR auf 332.400,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 7 Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2005 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 117.600,-- EUR auf 450.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Keilhofer GmbH mit dem Sitz in Zwiesel und die Änderung der §§ 1 (Firma), 2 (Gegenstand) und3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Keilhofer GmbH mit dem Sitz in Zwiesel (Amtsgericht Deggendorf HRB 459) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2005 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Neue Firma: Keilhofer GmbH. Neuer Gegenstand: Herstellung und Montage schlüsselfertiger Häuser und Fertigbauteile, Betrieb von Windkraftanlagen und sonstiger Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien sowie Ausführung von Zimmereiarbeiten. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2006-02-14:
Einzelprokura: Keilhofer, Marion, Zwiesel, *11.03.1978.

2010-06-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2010 hat die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 16 (Bekanntmachung) sowie die Einfügung des § 17 (Befreiung vom Wettbewerbsverbot) und Umnummerierung des § 18 (Schlussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und Montage schlüsselfertiger Häuser und Fertigbauteile, Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von regenerativen Energien - ausgenommen Windkraftanlagen - sowie Ausführung von Zimmereiarbeiten. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 16.04.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.04.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 16.04.2010 Teile des Vermögens ("Betrieb von Windkraftanlagen") auf die Keilhofer Energieerzeugungs GmbH mit dem Sitz in Zwiesel (Amtsgericht Deggendorf HRB 3449) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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