2007-12-03: Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Oberkirch.
2009-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkaptial) beschlossen. Das Stammkapital ist zum Zwecke der Verschmelzung mit der "TECA GmbH", Rudolstadt (Amtsgericht Jena HRB 208451) um 300,00 EUR auf 26.300,00 EUR erhöht. 26.300,00 EUR.
2009-09-21: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fliesenzentrum TECA GmbH", Rudolstadt (Amtsgericht Jena HRB 208451) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.